Böcking, Adolph Carl

Adolph Carl Böcking
* 15.05.1799 in Trarbach
† 15.11.1866 in Trarbach
Vater: Ludwig Böcking
Mutter: Dorothea Elisabeth, geb. Nießen

Biografie

Adolph Carl Böcking aus der Barockvilla in Trarbach, Casinostraße 2 – heutiges Mittelmosel-Museum -, war der Sohn des angesehenen Kaufmanns und Bankiers Ludwig Böcking und der Dorothea Elisabeth, geb. Nießen. In seinen autobiographischen Schriften hat Goethe aus Dankbarkeit für die Gastfreundschaft der Böckings im Jahre 1792 diesen Eltern des A.C. Böcking ein bleibendes Denkmal gesetzt.

Die Böckings pflegten seit dem 17. Jahrhundert internationale Geschäftsbeziehungen und waren durch geschickte Heiratspolitik mit namhaften Industriellen verwandt. 1783 erhielten sie als erste Protestanten das Niederlassungs- und Bürgerrecht in Kurtrier.

A.C. Böcking war, wie der Vater, Kaufmann, Weingutsbesitzer und ein leidenschaftlicher Politiker. 1836 weilte der Kronprinz, der spätere König Friedrich Wilhelm IV., als Gast A.C. Böckings in Trarbach; bei dieser Gelegenheit erhielt er eine kostbare Empirevase zum Geschenk, die heute im Mittelmosel-Museum zu bewundern ist. Von 1837 bis 1841 war Böcking stellvertretendes Mitglied der Rheinischen Provinziallandtage, die jedoch nur beratenden Charakter hatten.

1845 wurde er vom König zum Kommerzienrat ernannt. Vom 30. März bis zum 4. April 1848 gehörte er zum Frankfurter Vorparlament, das die Verfassungsbewegung vorantrieb und die Richtlinien für die Wahlen zur Verfassungsgebenden Nationalrepräsentation erarbeitete. Statt des bisher geltenden Zensuswahlrechts waren diese zum ersten Mal gleich, geheim und allgemein, wenn auch indirekt.

A.C. Böcking wurde Wahlkommissar für den Wahlkreis XI Simmern-Zell (Kreise Zell und Simmern, Teile des Kreises Kreuznach, Bürgermeistereien Kirn und Winterburg). Auf jeweils ca. 60.000 Einwohner sollten von den Wahlmännern ein Abgeordneter und ein Stellvertreter gewählt werden. Im Wahlkreis waren 138 Wahlmänner stimmberechtigt. Diese gaben dem Bonner Geschichtsprofessor Ernst Moritz Arndt 86 Stimmen; A.C. Böcking erhielt nur zwei Stimmen, jedoch 86 als Stellvertreter. Arndt nahm das Mandat nicht an. Bei der Nachwahl erzielte Bökking 116 von 125 Stimmen und zog damit in die linksliberale Fraktion der Frankfurter Nationalversammlung, die im Württemberger Hof tagte, ein. A.C. Böcking war, wie sein Bruder Eduard, Professor der Rechte in Bonn, und auch Ernst Moritz Arndt, ein Gegner der absolutistischen Monarchie und Befürworter der Erneuerung Preußens und der Einigung Deutschlands. Er gehörte zu den Wählern Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser. Bekanntlich lehnte der König ab, da er die Wahl nicht den Revolutionären verdanken wollte.

Am 30. Mai 1849 wurde in Preußen das Dreiklassenwahlrecht eingeführt, die Verfassung revidiert, das Gleichheitsgesetz beseitigt, die Pressefreiheit sowie das Vereins- und Versammlungsrecht eingeschränkt. Nach dem Scheitern des Erfurter Unionsparlaments zog sich Böcking 1850 tief enttäuscht ganz aus der Politik zurück. Erst 1862, als Preußen wieder einen seiner Ansicht nach fortschrittlicheren Kurs einschlug, nahm er erneut ein Mandat als Abgeordneter der Fraktion Linkes Centrum im Preußischen Abgeordnetenhaus (Volkshaus) an, dem er bis zu seinem Tode angehörte.

Literatur

  • Geschlechtsregister der Familie Böcking, Köln 1894 (DuMont-Schauburg 5416)
  • Best/Weege, Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1998
  • LHAKo 403/9728, Berichte Böckings vom 22.04., 10.05. und 18.05.1848

Ingrid Hollmann, Bengel
Heft 133 | Stand: 06/2007