Jentzsch, Franz Georg Bogislaus Walther

Franz Georg Bogislaus Walther Jentzsch – Portraitfoto, Unterschrift und Zeitungsausschnitt stammen aus dem Kreisarchiv des Rhein-Hunsrück-Kreises.
* 30.06.1833 in Magdeburg
† 18.02.1916 in Paderborn
Vater: Dr. Dr. August Benjamin Jentzsch
Mutter: Klara Eugenia, geb. Westermeyer

Biografie

Franz Georg Bogislaus Walther Jentzsch wurde am 30. Juni 1833 als Sohn des evangelischen Pfarrers August Benjamin Jentzsch geboren. Seine Mutter entstammte auch einer Pfarrersfamilie. Am 18. März 1853 erhielt er das Reifezeugnis am Gymnasium des Klosters Unserer Lieben Frauen in Magdeburg (heute Ökumenisches Domgymnasium). Anschließend folgte das Studium der Rechts- und Kameralwissenschaften in Halle (2 Sem.), Bonn (1 Sem.), Halle (2 Sem.) und Berlin (1 Sem.). Am 18. April 1856 bestand er die Prüfung zum Auskultator beim Kammergericht Berlin. Es folgte die Ausbildung am Appellationsgericht Magdeburg, wo er am 24. März 1858 die Prüfung zum Gerichts-Referendar ablegte.

Bereits am 14. Juni 1858 bestand er die Prüfung zum Regierungs-Referendar bei der Regierung in Magdeburg (Provinz Sachsen), wo er auch weiterhin tätig war. Nach bestandener großer Staatsprüfung am 2. Juli 1862 wurde er zum Regierungs-Assessor ernannt. Es folgten Beschäftigungen bei der Regierung in Merseburg (ab 27. September 1862), beim Oberpräsidium in Magdeburg (ab Juni 1864), bei der Regierung in Frankfurt / Oder (ab 25. Januar 1867), beim Oberpräsidium der Provinz Pommern in Stettin (ab 14. Februar 1867) und ab 8. März 1868 beim preußischen Finanzministerium in Berlin.

Am 1. Oktober 1856 trat er als Einjährig Freiwilliger beim 27. Infanterie-Regiment in Magdeburg ein, er wurde jedoch vorzeitig wegen Krankheit (Gelenkrheumatismus) entlassen. Bereits im Deutschen Krieg von 1866 war er für die Verwundeten tätig. Nach Ausbruch des deutsch-französischen Krieges wurde er zum Dienst bei der Freiwilligen Krankenpflege beurlaubt und bereiste in dieser Zeit die Lazarette auf den Kriegsschauplätzen in Frankreich. Am 21. März 1871 folgte wurde er mit der Verwaltung des Landratsamtes Lennep beauftragt.

Am 10. April 1872 erfolgte die Beauftragung mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes Simmern nach dem Abgang von Landrat Otto Back nach Straßburg. Wenige Tage später nahm er die Arbeit in Simmern so erfolgreich auf, dass sich der Kreistag am 24. Oktober 1872 einstimmig für Jentzsch als künftigen Landrat aussprach. Am 13. November folgte seine definitive Ernennung. Am 14. Dezember 1872 erfolgte die feierliche Amtseinführung in Simmern mit Vereidigung im „geräumigen Saale der Landrathur“; anschließend folgte die große Feier im Gasthaus zur Post.

Sein besonderer Einsatz galt der Förderung der Landwirtschaft; hier setzte er sich vor allem für die landwirtschaftliche Winterschule ein. Er war auch Direktor der „landwirthschaflichen Lokal-Abtheilung Simmern“. In seine Zeit fiel auch die Neuordnung des Straßenwesens im Regierungsbezirk Koblenz. Der Bau der Straße durchs Kellenbachtal (Bauherr war die Gemeinde Gemünden) wurde während seiner Amtszeit vollzogen.

Nach nur dreijährigem Wirken auf dem Hunsrück wurde er vom preußischen Innenminister Eulenburg am 16. Mai 1875 mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes Paderborn beauftragt. Der 26. Mai 1875 war sein letzter Arbeitstag in Simmern; am 30. Mai übernahm der evangelische Jentzsch den nahezu rein katholischen Kreis Paderborn! Bei der Landratswahl am 18. August 1876 fand daher Jentzsch bei den Kreisständen keine Berücksichtigung. Er wurde jedoch vom Mindener Regierungspräsidenten vorgeschlagen, von Wilhelm I. bestätigt und am 9. Oktober 1876 definitiv zum königlichen Landrat des Kreises Paderborn ernannt.

Walther Jentzsch hatte in den ersten Jahren vielfältige „Herausforderungen“ im Rahmen des Kulturkampfes in der Bischofsstadt zu bestehen. Er handelte auch nach einem Wahlspruch aus dem Paderborner Land: „Mit guten Schulen und guten Wegen kommt ins Land Gottes Segen“. Es gelang ihm, „sich die Achtung seiner katholischen Kreiseingesessenen zu erwerben“; dies zeigt auch seine Ehrenmitgliedschaft im katholischen Gesellen- Meisterverein in Paderborn.

Für seine Verdienste im Paderborner Land wurde ihm in Neuhaus (1883) und in Paderborn (1889) das Ehrenbürgerrecht verliehen. Er war auch Mitbegründer der Paderborner Kreisgruppe des Deutschen Roten Kreuzes. Ab Sommer 1903 nahm er Urlaub und wurde ab Oktober vertreten. 71-jährig wurde er schließlich am 14. Juli 1904 pensioniert; Wilhelm II. verlieh ihm aus diesem Anlass den Roten-Adler-Orden II. Klasse mit Eichenlaub, eine von zahlreichen Auszeichnungen für Landrat Jentzsch während seiner Laufbahn.

Am 10. Oktober 1882 heiratete er in Potsdam Emmy Freiin von Eickstedt, die einzige Tochter eines ehemaligen Majors und Postdirektors. Beiden wurden zwei Söhne und eine Tochter geschenkt. Hohmann schreibt:

„Von seinen zwei Söhnen fiel einer 1914, der andere Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Tochter lebte nach 1945 im Westphalenhof zu Paderborn“.

Quellen / Literatur

  • F. G. Hohmann, Geschichte der Verwaltung des Kreises Paderborn, in: Landkreis Paderborn, Paderborn 1968.
  • Landkreis Simmern, Bonn 1967, S. 93.
  • LHA Ko, Best. 403, Nr. 5292 und Best. 441, Nr.8103.
  • Horst Romeyk, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816-1945, Düsseldorf 1994, S. 555.
  • Dietrich Wegmann, Die leitenden staatlichen Verwaltungsbeamten der Provinz Westfalen 1815-1918, Münster 1969.

Dr. Hans Dunger, Kirchberg
Heft 165 | Stand: 6/2017