Laux, Else (Elisabeth), geb. Elges

Else Laux wurde mit dem Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt. Die Verbrennung bei lebendigem Leibe blieb ihr erspart.
* 08.12.1583 in Hundheim
† 30.07.1629 in Bell (hingerichtet)
Vater: Johann Elges „der Junge“
Mutter: Elisabeth N.

Biografie

Kein Hunsrücker Hexenprozessopfer ist so bekannt geworden wie Else Laux von Roth. Dies mag damit zusammenhängen, dass ihr Fall in mehrfacher Hinsicht typisch ist und die Prozessakten relativ vollständig überliefert sind; eine Rolle spielte sicher auch die frühe Veröffentlichung ihres ergreifenden Schicksals durch Friedrich Back.

Die am 5. Dezember 1583 in Hundheim geborene Else Laux war die Tochter von Johann Elges „dem Jungen“ und seiner Ehefrau Elisabeth. Am 17. Oktober 1615 hatte sie Philipp Laux aus Roth geheiratet, der schon am 12. März 1621 verstorben war. Kurze Zeit später verehelichte sie sich mit einem Hamann aus Uhler, der ihren Familiennamen Laux annahm. Am 7. Dezember 1628 erschien der Rother Schäfer Jakob Hennen mit seiner Frau Barbara, geb. Schmollen, vor dem Kastellauner Amtmann Senft von Sulburg und zeigte an, die Kinder des Hamann Laux hätten seinen Hahn lahm geschlagen. Bei diesen Kindern muss es sich um die Buben Johannes (* 1617), Bastian (* 1619) und Thonges aus erster Ehe gehandelt haben, denn die Kinder aus der zweiten Ehe waren entweder schon tot (Hans Jakob, */† 1622) oder noch zu klein (Jakob, * 1625, und Franz, * 1626).

Hamann gab die Tat zu, bemerkte aber, die Kinder hätten dies nur getan, weil Barbara Hennen seine Frau eine Zauberin, Butterund Wettermacherin gescholten habe. Dies wurde von Barbara Hennen bestätigt, wobei sie gleich weitere Beschuldigungen und „Argumente“ für die Hexerei der Else Laux vorbrachte. Nachdem die gütliche Beilegung des Familienkonflikts durch den Amtmann gescheitert war und die Streitigkeiten eskalierten, stellte Jakob Hennen eine Liste mit zehn Anklagepunkten zusammen, für die er zehn Zeugen benannte, darunter Verwandte der Angeschuldigten. Die Angelegenheit nahm nun ihren üblichen Gang: Es folgten die Zeugenverhöre, die Verhaftung der Beschuldigten, ihre „gütliche“ Vernehmung und schließlich ihre Folter, wobei sie zunächst trotz furchtbarster Tortur standhaft leugnete. Schließlich brach sie zusammen und gestand alle ihr zur Last gelegten Taten.

Dies war umso tragischer, da nur kurze Zeit später ein juristisches Gutachten, das nach überstandener Folter ihre Freilassung forderte, eintraf. Senft von Sulburg wurde gerügt, weil er ohne Erlaubnis die Folter fortgesetzt und damit das Geständnis, das nun gleichwohl anerkannt wurde, erpresst hatte. Else Laux wurde zum Tode durch das Feuer verurteilt, dann zum Tode durch Enthaupten begnadigt und am 30. Juli 1629 auf dem Beller Marktplatz, dem Richtplatz des Amtes Kastellaun, durch Meister Nagel, Scharfrichter der Hinteren Grafschaft Sponheim, hingerichtet. Ihre Leiche wurde verbrannt.

Zweifellos war sie das Opfer eines fanatischen Nachbarschaftsstreits, der Eigenmächtigkeit des Kastellauner Amtmanns und einer politischen Intrige zwischen den Gemeinsherren der Hinteren Grafschaft Sponheim geworden. Auf ihr Geständnis hin wurden in der Folge weitere Personen angeklagt, verurteilt und hingerichtet. Hamann Laux blieb mit fünf minderjährigen Kindern zurück, tröstete sich aber schnell. Am 9. Mai 1630 heiratete er Magdalena Werner aus Braunshorn.

Literatur

  • Friedrich Back, Die evangelische Kirche im Lande zwischen Rhein, Mosel, Nahe und Glan, III. Teil, Bonn 1874, S. 360-369.
  • Michael Frauenberger, Wer war die als Hexe hingerichtete Elsa Laux aus Roth?, in: Hunsrücker Heimatblätter 117 (2002), S. 427-429.
  • Fritz Schellack, Ortschronik Roth, Roth 2001, S. 132-139.

Dr. Achim R. Baumgarten, Simmern
Heft 142 | Stand: 01/2010