Metzenhausen, Johann III. von

Johann III. von Metzenhausen
* 1492 in Neef
† 22.07.1540 auf Burg Thannstein
Vater: Heinrich II. von Metzenhausen
Mutter: Margarethe, geb. Boos von Waldeck

Biografie

Johann wurde im Haus des Pfalzgrafen Friedrich von Simmern erzogen. Sein Aufstieg in der Geistlichkeit des Erzstiftes Trier war steil; schon 1519 wurde der 27jährige Dompropst. 1521 begleitete er den Erzbischof auf den Wormser Reichstag. Johann erlebte so, wie Luther seine Thesen verteidigte und sich weigerte, sie zu widerrufen. Nach dem Ableben seines Vorgängers fiel am 27. März 1531 die Wahl des Domkapitels auf Johann von Metzenhausen. Als Erzbischof bemühte sich Johann III. um die Verbesserung der Justiz: Im Juni 1533 wurde die sofortige Vollstreckung richterlicher Erkenntnisse verfügt, und das Trierer Konsistorium erhielt überarbeitete Statuten. Im April 1537 erließ der Kurfürst eine Untergerichtsordnung. Die Formalisierung von Verfahren war ein erster Schritt zu weniger Willkür und mehr Verlässlichkeit in der Rechtsprechung.

Johann übernahm von der Stadt Trier die Sorge für die Universität, ernannte 1535 mit Justinus Grobler erstmals einen Professor für Ethik, berief den französischen Humanisten und Kunstgelehrten Bartholomäus Latomus aus Paris nach Trier, bestellte den Juristen Matthias von Saarburg, der eine in Deutschland einzigartige Bibliothek besaß, zum Vizekanzler, und gewann 1533 den Dominikaner Ambrosius Pelargus (Storch), einen Freund des in ganz Europa berühmten Humanisten Erasmus von Rotterdam, als Dogmatikprofessor.

Die Förderung der Universität bedeutete auch die Förderung der kirchlichen Reform, da ein Großteil der Kleriker hier ausgebildet wurde. Ansonsten blieb dem Erzbischof nur übrig, sich den Kollegiatsstiften zuzuwenden. Um ein Exempel zu statuieren, wählte sich Johann 1537 das St. Georgsstift in Limburg am heutigen Dom aus. In grundlegenden Ausführungen wie in zahlreichen Einzelvorschriften wurden die Mitglieder an ihre Verpflichtungen in der Seelsorge erinnert.

Zur Bekämpfung der Täufer lud Johann mehrere Landesherren zu einer Konferenz am 13. Dezember 1534 auf seine Burg in Koblenz. Dort wurde die Entsendung von Truppen beschlossen, die im Sommer 1535 dem Täuferreich in Münster ein blutiges Ende bereiteten. Dagegen unterstützte Johann 1534 die Rückkehr des 1519 vertriebenen evangelischen Herzogs Ulrich von Württemberg, dessen Land die Habsburger gerne behalten hätten.

Die Übermacht Kaiser Karls V. war auch Hintergrund der Verhandlungen Johanns mit dem protestantischen Schmalkaldischen Bund im November 1539, mit denen der Kurfürst den kaiserlichen Absichten entgegenwirkte, ein katholisches Gegenbündnis zu schaffen. Johann wollte ohne Papst und Kaiser unter Beibehaltung der alten Religion und ohne Unterschied der Bekenntnisse zu einem Ausgleich zwischen der alten Kirche und den Anhängern Luthers kommen.

Einem Ausgleich sollte auch das ergebnislose Religionsgespräch zwischen protestantischen und katholischen Fürsten im Sommer 1540 im elsässischen Hagenau dienen. Auf der Rückreise erlag der erkrankte Kurfürst am 22. Juli 1540 auf Burg Thannstein im Dahner Tal einem Schlaganfall. Sein Grabdenkmal im Trierer Dom zählt zu den schönsten Renaissanceepitaphien diesseits der Alpen.

Literatur

  • Otto Conrad: Der Trierer Kurfürst Johann von Metzenhausen. In: Der Hunsrück, Beiträge zur Natur, Kultur und Geschichte, hrsg. vom Hunsrückverein e.V.. Teil II. Bernkastel-Kues 1971. S. 45-55.
  • Uwe Distler: Metzenhausen. Aus der Geschichte einer Hunsrück-Gemeinde. Simmern 2002. S. 37-44.
  • Ferdinand Pauly: Aus der Geschichte des Bistums Trier. Dritter Teil. Die Bischöfe von Richard von Greiffenklau (1511-1531) bis Matthias Eberhard (1867-1876). Trier 1973 (Veröffentlichungen des Bistumsarchivs Trier 24). S. 15 ff.

Dr. Uwe Distler, Fürfeld
Heft 123 | Stand: 10/2003