Rynbul, Dietrich von

Wappen des Dietrich von Rynbul (Rheinböllen)
† zwischen 1380 und August 1385
Eltern sind unbekannt

Biografie

Lediglich für eine kurze Zeitspanne von rund drei Dekaden im späten 14. Jahrhundert ist ein Geschlecht “von Rheinböllen“ aktenkundig. Es handelte sich um sogenannte Ritterbürtige, also zu “Schwert und Schild” Geborene. Gerade wegen der nicht unbedeutenden Stellung eines Burgmannes in Kastellaun und eines nachgewiesenen Wappens erstaunt die recht kurze Präsenz des Geschlechts in historischen Unterlagen.

Wir unterstellen, dass es sich bei Dietrich von Rheinböllen oder seinen direkten Vorfahren um gebürtige Rheinböllener gehandelt hat. Dietrich wird Burgmann in Kastellaun gewesen sein und hat für seine Dienste gegenüber den jeweiligen Burgherren ein Burglehen über seinen eigenen Tod hinaus erhalten – so lassen sich vorliegende Urkunden interpretieren. Ursprünglich wurden diese manchmal auch als „Dienstmannen“ bezeichneten ritterbürtigen Männer mit Naturalien bezahlt. Der Burgherr gewährte ein sogenanntes Burglehen als Entlohnung, das im Laufe des 13. Jahrhunderts in eine jährlich feste Geldsumme umgewandelt wurde.

Dietrich wird in der zweitältesten sponheimischen Urkunde mit seinem Namen aus dem Jahre 1365 als “Knappe” bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass seine Familie von rittlerlichem Stand war. Dietrich führte ein Wappen: Eine weiße Schildfläche wird im oberen linken Viertel von einem roten Rechteck bedeckt, in das ein sechszackiger weißer Stern gebettet ist. Wappen wurden in der Regel spätestens bei der Erhebung in den Ritterstand verliehen. Über diesen Vorgang wissen wir nichts, er kann nur in die Zeit zwischen 1380 und 1385 gefallen sein. Ohne die Annahme der Erhebung in den Ritterstand müsste die Verleihung eines Wappens als unlogisch angesehen werden.

Dietrich von Rynbul ist spätestens 1362 Lehensmann auf der Burg Kastellaun gewesen. Im November jenes Jahres quittierte er dem Burggrafen Rissing die beglichenen 5 Mark (Pfennige), die ihm .. jährlich an Martini anfallen.

Die Burg zählte zur Vorderen Grafschaft Sponheim des Grafen Walram. Von ihm hatte Dietrich das Burglehen erhalten, was aus der oben angeführten Urkunde vom Heiligen Abend 1365 hervor geht. Diesmal zahlte der eingesetzte Schultheiß Wilhelm von Löhr die gleiche Vergütung von fünf Mark Pfennigen. Sieben Jahre darauf, am 11. November 1372, sind es erneut 5 Mark Pfennige Castellauner Währung. Für 1373 war die Geldsumme verdoppelt worden.

Ende Dezember 1379 bestätigt der noch immer als Knappe bezeichnete Dietrich von Rynbellin dem Amtmann der Burg die erneute ordnungsgemäße Zahlung (… sagt den Grafen davon ledig und los).

1380 starb Graf Walram von Sponheim und Dietrich kann ihn kaum lange überlebt haben. Vermutlich gelang ihm aber noch der Aufstieg zum Ritter. Die Übertragung des Burglehens wurde von Walrams Sohn und Nachfolger Simon III. erneuert. Die Höhe der Vergütung wurde ebenfalls neu festgesetzt.

Am 28. August 1385 quittierte Dietrichs Witwe Elisabeth (Else) den Empfang von 9 Pfund Heller. Das Lehen fiel also nicht mit Dietrichs Tod an den Sponheimer zurück. Auch 1389 und 1392 flossen die jährlichen Zahlungen an die Witwe. Die letzte Urkunde datiert auf den 26. November 1394, als Werner von Bul Schultheiß von Kastellaun war. Auch Werner ist demnach dem Geschlecht „von Rheinböllen“ zuzurechnen – ob oder in welcher Verwandtschaftsbeziehung er zu Dietrich stand, bleibt jedoch im Dunkeln.

Quellen

  • Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 33, Nrn. 16032, 16033, 16050-52, 16054-56, 20064.

Dieter Diether, Rheinböllen
Heft 148 | Stand: 12/2011